ASTM D4236-16 Standardpraxis für die Kennzeichnung chronisch gesundheitsgefährdender Kunstmaterialien

Abstraktion

Diese Praxis beschreibt Standardverfahren zur Entwicklung präventiver Kennzeichnungen für Kunstmaterialien auf der Grundlage des in der wissenschaftlichen und medizinischen Fachwelt vorhandenen Wissens zur Bereitstellung chronischer Gesundheitsgefahren und Präventionsanweisungen. Diese Aussagen beziehen sich auf Gefahren, die bekanntermaßen mit einem Produkt oder einer Produktkomponente in physischer Form verbunden sind, Volumen, oder Konzentration, von der Toxikologen glauben, dass sie chronische gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Diese Praxis gilt nur für Kunstmaterialien, die in Größen verpackt sind, die für einzelne Benutzer oder Personen, die an Gruppen teilnehmen, jeden Alters geeignet sind, und gilt nicht für Produkte, die entsprechend für bekannte chronische Gesundheitsgefahren gekennzeichnet sind. Auch, Die Praxis schreibt keine Tests vor, um festzustellen, ob ein Stoff oder ein Produkt möglicherweise negative Auswirkungen auf die chronische Gesundheit hat. Etiketten sollten Signalwortwarnungen enthalten, Listen potenzieller chronischer Gefahren, Namen langfristig gefährlicher Inhaltsstoffe, Hinweise zum sicheren Umgang, Listen sensibler Inhaltsstoffe, Informationsquellen, Etiketteninhalt und Produktgrößen, und andere ergänzende Informationen.

Diese Zusammenfassung ist ein kurzer Überblick über die Referenzstandards. Es dient nur als Referenz und ist kein offizieller Teil der Norm; Für die Verwendung und Anwendung ist ein Verweis auf den vollständigen Text der Norm selbst erforderlich. ASTM übernimmt keinerlei Garantien jeglicher Art, ausdrücklich oder stillschweigend, und garantiert nicht, dass der Inhalt dieser Zusammenfassung korrekt ist, komplett oder neu.

ASTM D4236-16 Standardpraxis für die Kennzeichnung chronisch gesundheitsgefährdender Kunstmaterialien

Schritt 1: Umfang

1.1 Diese Konvention beschreibt das Verfahren zur Entwicklung präventiver Kennzeichnungen für künstlerische Materialien und bietet Gefahren- und Präventionsanweisungen auf der Grundlage des in der wissenschaftlichen und medizinischen Fachwelt vorhandenen Wissens. Wenn ein Toxikologe der Ansicht ist, dass eine Komponente in physischer Form vorliegt, Volumen, oder Konzentration, Diese Praxis birgt ein bekanntes chronisches Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit dem Produkt oder der Produktkomponente (sehen 2.1.11) das das Potenzial hat, chronische gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen.

1.2 Diese Praxis gilt nur für Kunstmaterialien jeder Größe, die für einzelne Benutzer oder Gruppenteilnehmer jeden Alters verpackt sind.

1.3 Bei der Festlegung des Etiketts müssen vernünftigerweise vorhersehbare Verwendungen oder Missbrauch berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die vorbeugende Kennzeichnung liegt bei den Herstellern oder Umpackern, die Materialien für künstlerische oder handwerkliche Zwecke verkaufen.

1.4 Diese Praxis legt keine Testmethoden zur Bestimmung fest, ob ein Stoff oder ein Produkt eine chronische Gesundheitsgefährdung darstellt.

1.5 Diese Praxis gilt nicht für Produkte, die entsprechend den Kennzeichnungsstandards und -praktiken für chemische Substanzen ordnungsgemäß hinsichtlich bekannter chronischer Gesundheitsgefahren gekennzeichnet sind, wie andere nationale Konsensstandards, bestehenden Kennzeichnungsvorschriften, Vorschriften, oder Richtlinien.

ASTM D4236-16 Standardpraxis für die Kennzeichnung chronisch gesundheitsgefährdender Kunstmaterialien

1.6 Denn das Wissen über chronische Gesundheitsgefahren ist unvollständig und die Warnhinweise decken nicht alle Verwendungszwecke eines Produkts ab, Eine vorbeugende Kennzeichnung kann keine vollständige Sicherheit bei der Verwendung von Kunstprodukten gewährleisten.

1.7 Hersteller oder Umpacker möchten möglicherweise einzeln oder gemeinsam eine vorbeugende Kennzeichnung von Kunstmaterialien gemäß dieser Praxis festlegen. Die Einhaltung kann durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert werden. Anhang X1 enthält Richtlinien für Zertifizierungsstellen.

1.8 Diese Norm soll nicht alle Sicherheitsbedenken berücksichtigen, wenn überhaupt, mit seiner Verwendung verbunden. Es liegt in der Verantwortung der Anwender dieser Norm, für angemessene Sicherheit zu sorgen, Gesundheits- und Umweltpraktiken zu prüfen und vor der Verwendung die Anwendbarkeit behördlicher Beschränkungen zu ermitteln.

1.9 Dieser internationale Standard basiert auf international anerkannten Standardisierungsgrundsätzen, die in der Entscheidung über Grundsätze für die Entwicklung internationaler Standards festgelegt sind, Leitlinien und Empfehlungen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse (TBT) der Welthandelsorganisation.

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